Wettbewerbsstandard, Bedingungen und Propositionen für Fisch-Wettbewerbe der Gattung Pterophyllum 1. Allgemein gültige Bedingungen für die beteiligten Parteien Rechte und Pflichten des Wettbewerbs-Veranstalters: Wettbewerbs-Veranstalter: Der Veranstalter trägt die Verantwortung für alles, was den Wettbewerb betrifft, im vollem Umfang. Er schreibt mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf (als geeignet wird ein Vorlauf von fünf bis sechs Monaten vor dem eigentlichen Termin angesehen) den genauen Termin und Ort des Wettbewerbes aus.
Er ist verpflichtet, eine ausreichende Menge von Wettbewerbsbecken für die gemeldete Kollektion bereitzustellen. Empfohlen werden die Abmessungen von minimal 30 x 40 x 40 cm (48 Liter) – maximal 40 x 60 x 55 cm (132 Liter). Die Wahl der Größe der Behälter, die im Bereich der angeführten Abmessungen liegen müssen, obliegt dem Veranstalter. Alle Wettbewerbsbehälter müssen jedoch von gleicher Größe sein.
Für jedes Becken muß eine passende Beleuchtung der Wettbewerbsexponate gewährleistet sein, allerdings dürfen die Becken nicht überbeleuchtet sein. Die Beleuchtung darf die Farben und Zeichnungen der Wettbewerbsexponate nicht entstellen und durch ihre Intensität nicht schockieren. Der Hintergrund, Boden und wenigstens eine Seite des Behälters muß einfarbig und aus nichtglänzendem und dunklem Material sein (matte Farbe, matter Textilhintergrund usw.) – optimal sind grüne, blaue, braune dunkle Farbtöne, aber auch schwarze und dunkelgraue.
Die Wettbewerbsbecken müssen abgedeckt sein, um ein eventuelles Herausspringen der Fische zu verhindern und mit einem Filter und einem Thermometer ausgestattet sein. Falls im gesamten Raum keine entsprechende konstante Temperatur gewährleistet ist, muß jedes Becken mindestens mit einer halbautomatischen Heizung von entsprechender Kapazität und ausreichender Leistung ausgestattet sein. Sämtliche elektrischen Geräte müssen den entsprechenden Sicherheitsnormen des Staates, in dem der Wettbewerb stattfindet, entsprechen.
Das Wasser in dem Wettbewerbsbecken sollte den für die ausgestellten Fische entsprechenden Werten genügen, annähernd dem normalen Leitungswasser entsprechen, im Bereich der Normen für Trinkwasser sein. Es ist eine Wassertemperatur im Bereich von 26-29 °C, ein pH-Wert zwischen 6-7 zu gewährleisten, die Leitfähigkeit sollte sich zwischen 200-500 µS bewegen. Der Veranstalter sollte das Einlassen der Wettbewerbsbecken mindestens 24 Stunden vor dem ersten Einsetzen des ersten Exponates veranlassen und geeignete mit nitrifizierten Bakterien vorgeimpfte Filtermedien verwenden, damit es nicht zu einer Unterschlammung des Beckens durch das Aufgußtierchen kommt.
Neben den schon o.a. technischen Hilfsmitteln ist es sehr empfehlenswert (jedoch nicht erforderlich), das Becken mit wenigstens einer Pflanze zu bestücken, die in bewegliches und versetzbares Kiesbett auf dem Beckenboden gepflanzt wird. Die Pflanze sollte so lang sein, daß ihre Blattspitzen minimal 2 – 3 cm unter die Wasseroberfläche reichen (geeignet sind einige Arten der breitblättrigen Pflanzen der Gattung Echinodorus, Cryptocoryne u.ä.). Sollte es sich um langblättrige Pflanzen der Gattung Vallisneria handeln, dann sollte die Blattlänge nicht so sein, daß ihre Enden oder ein Teil davon nicht den Raum der Wasseroberfläche einnehmen. Da die Wettbewerbsaktion nur eine zeitlich eng begrenzte Aktion darstellt und ihre Dauer in einem Zeitraum von einigen wenigen Tagen vorausgesetzt wird, können wir nicht voraussetzen, daß die Pflanzen im Becken irgendeinen biologischen Einfluß oder Effekt erzielen. Es handelt sich hier nur um eine ästhetische Angelegenheit und eine Verbesserung der psychischen Empfindungen des Exponates. Aus diesen Gründen ist auch die Verwendung von Plastikpflanzen in den entsprechenden Größen und Formen zulässig. Verschiedene erfahrene Veranstalter von Wettbewerben von Aquarienfischen empfehlen ausdrücklich auf Grund ihrer praktischen Erfahrungen Plastikpflanzen.
Jedes Wettbewerbsbecken muß leserlich mit seiner laufenden Nummer gekennzeichnet sein, nach dem Einsetzen des Wettbewerbsexponates dann auch mit dem Zuordnungskod in die dazugehörige Kategorie. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse muß jedes Becken mit einer verständlichen und gut sichtbaren Beschriftung versehen werden, auf der erneut die Beckennummer, die richtige Bezeichnung des Exponates und seiner Kategorie, die Namen der Aussteller mit Angabe des Staates resp. der Organisation (beteiligt er sich im Namen einer Organisation), die Punktezahl bei der Plazierung in den einzelnen Kategorien, die Punktezahl in der Gesamtwertung und die Bezeichnung der Plazierung (siehe Vorlage) angeführt ist.
Der Veranstalter ist für das Einsetzen der Fische verantwortlich, für die er die letzte Transportphase gewährleisten wird (wenn er nicht direkt mit den einzelnen Ausstellern einen anderen Ablauf vereinbart) und in den Propositionen des Wettbewerbes den Ort und den Zeitpunkt der persönlichen Anlieferung der Fische durch den Züchter oder die Zielstation und Ankunftszeit des jeweiligen Eisenbahnnetzes oder eines anderen öffentlichen Transportunternehmens bestimmt. Der Veranstalter gewährleistet einen geeigneten Transport der Exponate von den Zielstationen der genannten öffentlichen Transportunternehmen. Der Veranstalter bestimmt eine Fachkraft, die berechtigt ist, sich um die Becken mit den Wettbewerbsexponaten zu kümmern, deren Gesundheitszustand zu kontrollieren, eventuell verendete Exemplare zu entnehmen, sie durch Einfrieren zu konservieren und entsprechend lagern und das ggf. mit einem Protokoll über das verendete Exemplar zu dokumentieren in dem Fall, wenn es vorher mit dem Eigentümer des Exponates nicht anders vereinbart wurde oder es in den direkten Propositionen des Wettbewerbes nicht anders angeführt ist. Der Veranstalter kann diese Funktion auch persönlich ausüben. Es ist dabei erforderlich, bei jeglicher Manipulation mit Hilfsmitteln für die Wartung die höchsten Hygienemaßnahmen einzuhalten und diese Hilfsmittel nach jeder Anwendung gründlich zu desinfizieren.
Die Wettbewerbsexemplare sollten mindestens 24 Stunden vor der eigentlichen Bewertung in die Bewertungsbecken eingesetzt werden, sollte es möglich sein, diesen Zeitpunkt um weitere 24 Stunden vorzuverlegen, dann wäre das die optimale Zeitspanne für das Eingewöhnen der Tiere an diese Umgebung, ihre Beruhigung nach dem Transport und die Ausfärbung, ohne daß die Qualität des Wasser-Chemismus darunter beträchtlich leiden würde. Der Veranstalter sollte gewährleisten, daß nach dem Einsetzen der Exponate während der gesamten Zeit ihres Verweilens auf keinerlei Weise in das Milieu des Beckens eingegriffen wird. Die Fische werden im Verlauf der gesamten Aktion bis zu deren Beendigung nicht gefüttert und verfallen nach Beendigung der Veranstaltung dem Veranstalter, falls mit dem Aussteller nicht anders vereinbart wurde. Das ist im vollen Maß von den gegenseitigen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Ausstellern und dem Veranstalter abhängig. Der Veranstalter hat das Recht, im Fall einer Überzahl von bereitgestellten Becken gegenüber der Anzahl der gelieferten Exponate diese Becken freizuhalten oder mit nicht am Wettbewerb beteiligten Exemplaren zu Bergen. Diese Becken müssen aber so sichtbar gekennzeichnet sein, daß eindeutig zu erkennen ist, daß es sich nicht um Wettbewerbsexponate handelt.
Weiter ist der Veranstalter dafür verantwortlich, daß die Mitglieder der Bewertungskommission bei ihrer Arbeit von niemanden gestört oder abgelenkt werden und er ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Bewertungsbögen für die Mitglieder der Kommission und weitere Hilfsmittel für die Bewertung bereitzustellen. Der Veranstalter muß dafür sorgen, daß die Wettbewerbsexemplare für den Zeitraum der Bewertung entsprechend Ruhe haben, durch Besucher nicht unnötig gestreßt werden (das gilt auch für das Fotografieren mit Blitzlicht). Der Veranstalter muß bis zur ordnungsgemäßen Beendigung der Bewertung eine vollständige Anonymität in der Beziehung der Aussteller zu den Exponaten gewährleisten.
Der Veranstalter stellt auch eine Person bereit (ggf. ein Team mit einer als Leiter des Auswertungsteams bestimmten Person, die für diese Tätigkeit verantwortlich ist), die für den administrativen Teil des Wettbewerbes verantwortlich ist – d.h. die Bearbeitung der Ergebnisse des Wettbewerbes, die Erstellung der Ergebnislisten und der Diplome. Der Bearbeiter der Ergebnisse darf während seiner Tätigkeit auf keine Weise beeinflußt und gestört werden. Er sammelt sämtliche Bewertungsbögen und streicht bei der Bewertung jedes Exponates die beste und die schlechteste Bewertung, um eine maximale Objektivität bei den Ergebnissen zu erzielen. Bei der Addition werden die höchsten und die niedrigsten Ergebnisse jedes Exponates gestrichen. Auf der für die Öffentlichkeit bestimmten Liste wird nur der Gesamtdurchschnitt der Bewertung aller beteiligten Preisrichter angeführt.
Die Gewinner in den einzelnen acht Wettbewerbskategorien und der Gesamtsieger des Wettbewerbes (nach der erzielten höchsten Punktzahl) werden mit Pokalen des Wettbewerbes ausgezeichnet. Alle weiteren Exponate werden mit Diplomen ausgezeichnet, auf denen neben den Basis- und Zeitangaben über den Wettbewerb auch der Namen des Ausstellers, der Name und die Wettbewerbseinordnung des Exponates und seine Plazierung in der genannten Kategorie angeführt wird. Wenn eine Kategorie nicht wenigstens mit drei Exponaten oder Kollektionen besetzt ist, dann wird in dieser Kategorie kein erster Preis verliehen. Kommt es im Fall der ersten drei Plazierungen in irgendeiner Kategorie zu einer zufälligen Übereinstimmung in der Punktebewertung, dann entscheiden die zwei ursprünglich gestrichenen „Grenz“-Bewertungen über die Plazierung der punktgleichen Exponate.
Der Veranstalter hat außer den genannten Grundbewertungen das Recht auf die Ehrung weiterer spezieller Wettbewerbsauszeichnungen im Rahmen seiner Möglichkeiten – Preis der Besucher des Wettbewerbes, der Sponsoren u.ä. Diese Bewertungen haben allerdings keinen Einfluß auf den Hauptwettbewerb und sind nicht auf die Grundbewertung des Wettbewerbes übertragbar. Diese begleitenden Disziplinen beeinflussen auf keinen Fall die Standpunkte der Arbeit der Preisrichter.
Bedingungen für die Wettbewerber – Aussteller (Züchter): Der Aussteller gewährleistet den Transport der Exponate an den Bestimmungsort – entweder transportiert er die Exponate selbst an den Wettbewerbsort oder versendet die ordnungsgemäß verpackten und gesicherten Exponate über einen entsprechenden Transportunternehmer und zwar so, daß sie zu dem vom Veranstalter bestimmten Zeitpunkt am Wettbewerbsort eintreffen. Kollektionen, die nach dem Anlieferungstermin eintreffen, müssen vom Veranstalter nicht übernommen oder in die Bewertung eingeordnet werden. Im Fall einer persönlichen Anlieferung des Exponates an den Ort des Wettbewerbes durch den Aussteller ist der Aussteller für das Einsetzen der Exponate in die bestimmten Becken verantwortlich.
Die Wettbewerbsexponate können von zweierlei Art sein und zwar entweder einzelne Stücke oder Paare. Die Fische sollten nicht kleiner als 5 cm Körperlänge von der Schnauze bis zum Schwanzstiel haben, auch so muß der Aussteller mit einer geringeren Bewertung in der Rubrik „Größe und Proportion des Körpers“ rechnen. Es Angelegenheit jedes Wettbewerbers zu beurteilen, in welchem Maß solche Exponate Chancen im Wettbewerb haben. Es hat keinen Wert, Fische mit irgendwelchen Deformationen des Körpers, der Kiemendeckel, mit getrübten Augen, markant eingerissenen Flossen in den Wettbewerb zu geben.
Fische, bei denen eine künstliche Zufärbung durch astaxantische Futtermittel (Kotfarbe) oder ein Beschneiden der Flossen ersichtlich ist, können nach Vereinbarung der Wertungskommission aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden. Eine ähnliche Situation kann auch beim Versenden einer Gruppe von ziemlich kleinen Fischen (siehe Absatz oben) oder bei kranken Individuen eintreten. Die Risiken, die mit dem Transport bis zu dem Zeitpunkt der Kontrolle nach Übernahme durch den Veranstalter oder eine von ihm bestimmte Person verbunden sind, trägt der Aussteller.
Bedingungen für die Preisrichter:
Bewertungsteam: Das Bewertungsteam – die Bewertungskommission - oder "Jury" wird vom Hauptveranstalter des Wettbewerbs bestimmt. Die Bewertungskommission muß mindestens fünf – höchstens neun Preisrichter haben, von denen einer als Hauptpreisrichter bestimmt wird – es kann auch der Präsident des Wettbewerbes sein. Der Veranstalter bestimmt den Präsidenten, soweit er es nicht selbst ist. Im Fall eines Wettbewerbes mit internationaler Beteiligung ist es empfehlenswert, daß wenigstens ein Drittel des Wertungsteams aus rechtlichen Gründen Bürger einiger der Staaten sind, deren Züchter an der Aktion teilnehmen werden. Auch im Rahmen lokaler Wettbewerbe auf nationaler Ebene ist die aktive Teilnahme eines Bürgers eines anderen Staates in der Bewertungskommission nicht ausgeschlossen.
Der Veranstalter sollte aus den von ihm in Betracht gezogenen Fachleuten den Präsidenten der Jury auswählen. Die Bewertungskommission wird dann von dem Veranstalter und dem Präsidenten des Wettbewerbes oder ggf. nur von dem Präsidenten ausgewählt und das mit einem Zeitvorlauf von mindestens einem Monat vor dem Termin, damit sich alle Nominierten ausreichend Zeit haben, sich mit den Propositionen des Wettbewerbes und den Standards zur Beurteilung der fische eingehend vertraut zu machen. Zur Nominierung der Preisrichter sollten vor allem Fachleute ausgewählt werden, die konkrete theoretische und soweit möglich auch praktische Erfahrungen mit den einzelnen Vertretern der Gattung Pterophyllum haben.
Es ist unbedingt erforderlich, rechtzeitig vor dem Wettbewerb eine Arbeitsbesprechung zu veranstalten, auf der sämtliche Kriterien und Abläufe, die sich aus dieser Tätigkeit ergeben, vereinbart werden. Dann sollten die Mitglieder der Kommission gemeinsam die einzelnen Exponate durchgehen und kontrollieren, ob die Konditionen und das Aussehen der Exponate den Normen für den Wettbewerb entsprechen und ebenfalls die Beschreibungen mit der Einordnung der einzelnen Exponate in die entsprechenden Kategorien anzuschauen und kontrollieren. Die Preisrichter sollten sich verpflichten, daß sie bei ihrer Bewertung durch keinerlei möglichen Anlaß „von außen“ oder Personen außerhalb der Kommission beeinflußt werden und ihre Bewertungen niemanden zur Einsicht gewährt werden. Geschulte Preisrichter dürfen nicht vor dem offiziellen Beginn der Bewertung der Exponate den Raum mit den Wettbewerbsbecken betreten.
Weiterhin sollten die vorgegebenen Regeln zur Bewertung der einzelnen Exponate, die durch die Propositionen und dem Wettbewerbsstandard vorgegeben sind, strikt eingehalten werden. Da es aber voraussetzbar ist, daß bei dem Wettbewerb eine vollständig neue, attraktive Form auftreten kann, ist es notwendig, daß der Preisrichter eventuelle Emotionen unterdrückt und die Neuheit mit gleichen Werten beurteilt wie die anderen Exponate. Die Preisrichter sollten auch eventuelle geringfügige Beschädigungen des Exponates berücksichtigen, die eindeutig durch den Transport entstanden sind (geringfügige Abschürfungen oder Kratzer, kleine mechanisch beschädigte Flossen).
Direkt nach Beendigung der Bewertung übergibt der Preisrichter die Bewertungsbögen dem Auswerter der Wettbewerbsergebnisse. Nach eventuellen Absprachen kann der Preisrichter die Bewertungsbögen auch laufend abgeben. Die Entscheidung der Jury über die Punktbewertung der einzelnen Exponate und Kollektionen oder deren eventuellen Disqualifikation ist endgültig und nicht anfechtbar. Die Bewertungsunterlagen sind geheim und müssen spätestens nach 6 Monaten nach der Veröffentlichung der Ergebnislisten vernichtet werden.
2. Kategorien I. Wildformen In die Kategorie Wildformen gehören nicht nur Wildfänge, sondern auch Fische reiner Naturlinien, die aus künstlicher Zucht stammen. Begründung: jeder Züchter, der sich mit seinen Exponaten profilieren möchte, muß darauf Wert legen, daß seine Fische bestens aussehen. Ausgefranste, deformierte oder als Folge des Umgangs mit den Fischen bei deren Fang in der Natur gekürzte Flossen sind kein Argument, denn kein Züchter wird Fische in so kurzer Zeit nach der Akklimatisierung in künstlichen Bedingungen zu Wettbewerben schicken, daß sich die Risse in den Flossen nicht schließen konnten bzw. die Flossen regenerieren konnten. Es besteht kein Grund dafür, Wildfänge und Zuchtfische in zwei Gruppen aufzuteilen. Es liegt voll in den Händen der Wertungskommission zu entscheiden, um bei strittigen Stücken der Art scalare – f. vierstreifig zu entscheiden, gehören die Fische in die Kategorie Wildform oder schon in die Zuchtform – d.h. Fische, die schon viele Jahre der Domestikation hinter sich haben, bei denen klar und offensichtlich zu erkennen ist, daß ihre vorherigen Linien aus Nachzuchten stammen. Bei der Benennung der einzelnen Kategorien der Gruppe I. wird absichtlich nicht der Termin „Arten“ verwendet, sondern infolge neuester Erkenntnisse auf dem Gebiet der Unterscheidung der Validität von Arten und möglicher zukünftiger Interpretationen nach eventueller Revision der Gattung der technische Termin „Typ“ !
I/A Typ
altumI/B [/b]Typ
leopoldiI/C[/b] Typ
scalareI/D[/b] Typ
sonstige Wildformen - "nicht beschrieben – noch nicht systematisch eingeordnete Art"
II/ Zuchtformen P. scalarekurzflossig mit schmalen und breiten Flossen ohne weitere Formmutationen
II/E Fische ohne Zeichnung mit flächig verteilten Farben, hier handelt es sich um einfarbige Fische oder um Fische mit unterschiedlich flächig gefärbten Stellen der Körperfläche. In diese Kategorie gehören die Vertreter der Gruppe
2. - einfarbig, 3. – „ghost“ (Geist) und
9. - goldfarbig. Bei den "goldfarbenen - lutino" auch wenn sie nicht zu den Vertretern mit Zeichnung gehören, wird die „Zeichnung“, der Anteil und die Markantheit der roten Elemente bewertet.
II/F Fische mit Zeichnung – als Zeichnung werden hier Fische mit dunklen abgegrenzten Elementen, welche vertikale Streifen, Marmorierung, Mappierung, Punktierung, Flecken sind, verstanden. Es handelt sich also um Vertreter der Gruppen
1. vierstreifig, 2. zweifarbig, 5. gefleckt, 6. marmoriert, 7. gepunktet und
8. mehrstreifig.
III. Zuchtformen P. scalarelangflossig mit diamantförmiger runzliger Oberhaut
III/G Fische ohne Zeichnung mit flächig verteilten Farben, hier handelt es sich um einfarbige Fische oder um Fische mit flächig verschieden gefärbten Stellen der Körperfläche. In diese Kategorie ordnen wir Zuchttypen der Fische mit langen Flossen, schleierförmige, mit diamantförmiger runzliger Oberhaut oder auch nur kurzflossige Fische mit diamantförmiger runzliger Oberhaut und zwar Vertreter der Gruppen
2. - einfarbig, 3. – „ghost (Geist) und
9. - goldfarbig. Bei den "goldfarbenen - lutino" auch wenn sie nicht zu den Vertretern mit Zeichnung gehören, wird die „Zeichnung“, der Anteil und die Markantheit der roten Elemente bewertet.
III/H Fische mit Zeichnung – als Zeichnung werden hier Fische mit dunkel abgegrenzten Elementen, welche vertikale Streifen, Marmorierung, Mappierung, Punktierung, Flecken sind, verstanden. In diese Kategorie ordnen wir Zuchttypen der Fische mit langen Flossen, schleierförmige, mit diamantförmiger runzliger Oberhaut ein und zwar Vertreter der Gruppen
1. vierstreifig, 4. zweifarbig, 5. gefleckt, 6. marmoriert, 7. gepunktet und
8. mehrstreifig.
Es handelt sich also um acht Grundkategorien, die fest abgegrenzt sind und die einzelnen Vertreter der Arten und Formen sind gut einzuordnen.
3. Bewertungssystem(siehe Muster eines Bewertungsbogens)
Körpergröße Beispielsweise wird bei den Fischen der Gattung
Pterophyllum offiziell deklariert, daß die Art
altum eine Körperlänge bis zu 25 cm und die Arten
leopoldi und scalare bis zu 15 cm (das angegebene Maß sollte der Körperlänge von der Nasenspitze bis zur Wurzel des Schwanzflossenansatzes, ohne Flosse, entsprechen) erreichen, jedoch sollte von den allgemeinen und realen Tatsachen ausgegangen werden. Diese angegebene Länge betrifft selbstverständlich Extremfälle. Ausgewachsene Einzelexemplare normaler Haltung unter normalen Bedingungen erreichen bei
P. altum im Durchschnitt 13 - 16 cm und werden so auch präsentiert, so auch die Art leopoldi und scalare – Männchen zwischen 7 - 10 cm; Weibchen um etwas weniger. Die o.a. Abmessungen entsprechen auch den gängigen Größen der Wettbewerbsexponate, die Länge der unpaarigen Flossen und Bauchflossen ist von der Flossenform abhängig. Der Preisrichter wird die Körperlänge nach der obigen Beschreibung in cm bewerten.
Tab.1:
- Tab v němčině.jpg (35.96 KB) Zobrazeno 7356 krát
Form und Harmonie des Körpers: Der Körper des Ausstellungsexponates sollte maximal symmetrisch zu der Körperform der jeweiligen Art sein. Bei den Männchen ist gewöhnlich schon ab dem Zeitraum des Heranwachsens ein mehr oder weniger markanter Fettbuckel auf der Stirn, bei älteren voll ausgewachsenen Weibchen Pt. scalare kann dieser Buckel auch auftreten und dieses Phänomen ist auf keinen Fall als Defekt zu bewerten. In dieser Bewertungskategorie ist es erforderlich, daß die Preisrichter den gesamten Körperbau mit den Flossen nach dem gegebenen Ideal (siehe Zeichnung) in Betracht ziehen. Es ist auch die Anordnung (Anfang und Ende) der dominanten unpaarigen Flossen wie auch die Ansatzachse der Schwanzflosse gebührend zu betrachten.
Maul – Schnauze muß eine reine Linie haben, ohne Abschürfungen und verschimmelte Stellen sein. Der Stirnabsatz, besonders dann bei dem Typ altum muß den gegebenen Kriterien der natürlichen Ansicht dieser Fische (Abb.) entsprechen – das betrifft aber auch einige der Wildpopulationen der Art scalare oder nicht beschriebenen Spezies. Bei seitlicher Ansicht mit Ausnahme des „V“-Absatzes über dem Maul (ist gut sichtbar bei allen Formen der
scalare, markant allerdings vor allem bei dem Typ
altum), muß er am Horizont der äußeren Form nur Rundungen in Richtung nach außen aufweisen! Mit Ausnahme des Fettbuckels darf nichts aus der seitlichen Kontur der Form des Fischkörpers herausstehen.
Rückenflosse: Die Rückenflosse darf nicht eingerissen sein und die Struktur der weichen hautförmigen Flossenteile zwischen den Flossenspeichen dürfen keine Löchrigkeit aufweisen. Der sichtbare Spalt zwischen den einzelnen Speichen (es betrifft hauptsächlich die Spalten zwischen den harten Anfangsspeichen der Flosse) kann nur zwischen den ersten sieben Speichen bis zum Rücken reichen, zwischen der siebenten und zehnten sollte sie maximal bis zur Hälfte der Höhe der einzelnen Speichen gehen und zwischen der zehnten und vierzehnten Speiche sollte die Spalte maximal 3 – 5 mm tief gehen (bei vollständig ausgewachsenen Einzelexemplaren). Die gesamte Struktur der Rückenflosse muß harmonisch wirken, von der angedachten Spitze bei den kurzflossigen Formen in Richtung nach hinten muß sie eine abgerundete Linie haben. Während das auch für langflossige Formen gilt, ist bei schleierförmigen Formen zulässig, daß die verlängerten weichen Speichen frei wehende lange fadenförmige Ausläufer bilden. Auch hier sollte eine bestimmte Regelmäßigkeit in der Länge der Speichen – Schleier vorhanden sein. Ein sich zeigendes qualitatives und ästhetisches Merkmal bei allen Formen sind markante Fransen in den hinteren Partien der Rückenflossen.
Schwanzflosse: Schwanzflosse: Der Ansatz der Schwanzflosse muß gleichmäßigen Eindruck hinterlassen. Die Körperachse sollte durch seine genaue Mitte gehen, gleich wie durch die genaue Mitte der gesamten Struktur der harten Speichen der Schwanzflosse. Der Übergang vom Körper in die Ansatzwurzel der Schwanzflosse muß fließend sein und die letzten hinteren Speichen der Rücken- und Afterflosse sollten vom genauen Übergang vom Körper in den Schwanzansatz von dieser Partie gleich, symmetrisch entfernt sein. Das Ende des Schwanzansatzes – Anfang der Speichen der Schwanzflosse sollte gerade sein und mit der Seitenlinie, die in dieser Partie endet (sieht wie ein liegendes großes T aus) einen rechten Winkel (90°) bilden. Die vollständig entfaltete Partie der Schwanzflosse (die Speichen teilen sich in ca. ein Drittel ihrer Länge) muß wie ein genauer Halbkreis oder ein fächerförmiger Halbkreis mit einem fein nach außen gewölbten Mittelteil des Fächers wirken. Die dritten Randspeichen – resp. ihre äußeren Teile sind in die fadenförmigen Ausläufer verlängert, die auch länger als die eigentliche Schwanzflosse sein können. Bei den kurzflossigen Formen muß die Schwanzflosse gleichmäßig bogenförmig gebogen sein. Bei den langflossigen Formen sollten die durchgezogenen Speichen mit den hautförmigen Spalten, die meistens in fadenförmigen Ausläufern enden, einen gleichmäßigen harmonischen Eindruck hervorrufen. Auch hier gilt, daß die Kontrastfransen ein qualitatives und ästhetisches Merkmal sind.
Afterflosse: Der vordere Teil der Afterflosse bildet ein „Muskeldreieck“. Die vorderen harten Speichen der Afterflosse bilden selbständige „Blätter“ harter Speichen. Zwischen den ersten fünf können bei voller Entfaltung der Flosse Spalten bis zum Anfang sein, die fünfte Speiche ist schon mit der Flossenhaut mindestens von der Hälfte an mit dem vorderen Teil der Flossenfläche verbunden. Der äußere – vordere Teil der harten zehnten Speiche verändert sich am spitzen Ende der Flosse in eine lange, selbständig verlängerte Flossenspeiche, die fast so lang wie die Flosse von der Bauchpartie bis zur Spitze ist. Der hintere Teil der Flosse hat eine gewölbte Form bildet ähnlich wie die Rückenflosse eine s-förmige gewölbte Fläche mit reinen Linien. Auch bei der Afterflosse sind bei den am besten gefärbten Stücken Fransen zu sehen und das bei allen Typen der Zuchtformen der Skalare.
Bauchflossen: Durchschneiden wir den Körper mit einer gedachten Geraden (bei Seitenansicht), beginnend an der ersten Speiche der Rückenflosse, weitergehend an dem Kiemendeckel über die Wurzel der Brustflosse an die Stelle, wo diese Gerade den Bauchumfang durchdringt, dann kommen wir genau in die Partie, wo die Wurzeln der Bauchflossen beginnen. Die erste Speiche der Bauchflosse ist nur mäßig bogenförmig nach hinten gebogen, sie ist kräftiger – erinnert an eine Art Dorn und ist wird ihrer Wurzel direkt an das Muskel-Bewegungssystem angebunden. Diese Speiche ist kurz, bildet allerdings die Hauptstütze der Konstruktion der Bauchflosse. Die zweite Speiche ist schon die Haupt- und längste Speiche, wodurch die gesamte Flosse in eine lange, markant verlängerte Flossenspeiche, die bis zu zwei Drittel der gesamten Länge einnimmt, gestreckt wird. Von der dritten Speiche an sind dann die übrigen Speichen beträchtlich verkürzt, der hintere Flossenabschluß hat wieder eine gewölbte Form. Die Bauchflossen sollten bis zu den Stellen gehen, wo die dritte Speiche, die nur in einen mäßigen Bogen gewölbt nach hinten führt, der durchgezogene Fadenteil kann sich in einer reinen Linie in mäßige Wellen legen, darf aber auf keinen Fall „gebrochen“ werden. Bei den Ausstellungsexemplaren sollten beide Bauchflossen gleiche Form und vor allem gleiche Länge haben!
Körperoberfläche: Die Körperoberfläche soll bei der Mehrheit der Ausstellungsexemplaren auf den ersten Blick glatt sein – eine Ausnahme bilden die horizontalen Falten, die bei einigen Formen mit glänzenden Schuppen einen Diamant- (Perlen-) Glanz bewirken. Die Körperoberfläche der Fische mit maximal durchscheinenden Schuppen soll aus einen Guß sein, sozusagen matt, ohne Verletzungen oder Narben. Auf der Seite sind die beiden Seitenlinien sehr gut ersichtlich. Die obere erinnert an ein liegendes C mit dem Bauch nach oben und endet in der dunklen Partie des dritten vertikalen Streifens, unter ihr beginnt am Ende des Schwanzansatzes die sich gerade ziehende untere Seitenlinie. Bei einigen farblich matten Formen mit durchscheinenden Schuppen sind in den Bauchpartien Schuppenflächen mit Perlmutt – sogenannte Spiegel. Das ist eine natürliche Erscheinung, die im Rahmen der Bewertung aber keine Rolle spielt, d.h. weder positiv noch negativ!
Körperfärbung / Körperzeichnung: Diese Bewertungsposition beinhaltet im Wesentlichen zwei unterschiedliche Typen in der Bewertung, die sich allerdings in einigen Punkten auch überschneiden.
Die Körperfärbung spielt eine große Rolle bei den Typen der Gruppen der einfarbigen Fische und zwar in den Kategorien
II/E und
III/G. Bei den Vertretern dieser Gruppen sind es die Sättigung und Verteilung der Farben, hier dürfen keine ziemlich scharfen Übergänge im Fall von mehreren Farben vorhanden sein, die Farbflächen dürfen kaum gefleckt sein, sondern müssen so kompakt wie möglich sein. Die Übergänge zwischen den einzelnen Farben müssen sehr fließend sein, es ist nur eine abweichende Färbung eventueller „Spiegel“ in den hellen Bauchpartien, die gewöhnlich silbern oder rot bis braun bronzefarben sind. Eine Ausnahme bildet wieder die Form „gold – lutino“, wo im Gegensatz dazu als sehr positive Erscheinung eine größtmögliche Anzahl von schrillen roten Punkten bis Linien vorhanden ist und bei den schönsten Einzelexemplaren ausnahmsweise auf der gesamten Seitenfläche.
Bei den Fischen der anderen Gruppen, die nicht in dem vorhergehenden Absatz über Farben angeführt sind, wird im Gegensatz dazu die kontrastreichste Zeichnung der dunklen Elemente positiv bewertet, die im Bereich von dunkelbraun bis ausgesprochen rot sind.
Bei allen gestreiften Exemplaren der Zuchtformen, d.h. Fische mit vier Streifen, mehreren Streifen und dazu gehört auch die Form bicolor, sollten die Streifen möglichst harmonisch sein, entweder gleichmäßig breit oder in bestimmten Partien sich gleichmäßig verbreitern oder verjüngen. Die Streifen dürfen nicht unterbrochen sein und sich nicht zerteilen. Der erste Streifen bei den vierstreifigen oder einige vordere Streifen bei den mehrstreifigen (allerdings maximal drei) kann in einem sanften Bogen verlaufen, wobei den größten Bogen nur der erste vertikale Streifen, der über das Auge führt, bilden darf. Bei den Formen bicolor sollte mit einer scharfen Abgrenzung durch die vertikale Linie das gesamte hintere Drittel des Körpers dunkel sein, bei absolut vollkommenden Exemplaren sollte sich diese Linie bis in die niedrigeren bis Endpartien der Rücken- und Afterflosse ziehen, die Schwanzflosse sollte wenigstens sehr dunkel sein. Wenn sich die Grenze der hellen und dunklen Partie vom angedachten Drittel nach hinten oder nach vorn verschiebt (oft hat irgendein Fisch diese Grenze erst hinter der Hälfte der Körperlänge in Richtung nach vorn zum Rüssel), dann ist das schon ein ästhetischer Defekt. Hat ein bicolor einen ersichtlichen „ersten“ vertikalen Streifen (über das Auge), so sollte auch das bei einem idealen Stück nicht sein.
Bei den Wildformen können Unterschiede in den Streifen sein, auf die Rücksicht genommen werden soll – es handelt sich z.B. um Fische, die taxonomisch als Synonym
P. Scalare bezeichnet werden – historisch beschrieben als
P. eimekei oder
P. sp. „Rio Nanay“, die dünne vertikale Streifen haben und bei einigen Stücken gehen die dominanten zweiten und dritten Streifen nicht bis zur Bauchpartie. Bei vielen Wildformen verjüngen sich die ersten drei vertikalen Streifen oft in Richtung nach unten zur Bauchpartie sichtbar, oftmals ändert sich auch die Farbe von sehr dunkel zu heller.
Abb.: Begriffe einiger Zeichnungen der Körperseiten
Gepunktet - Großgefleckt - Gefleckt
- obr. kamufláže kreseb.jpg (12.03 KB) Zobrazeno 7381 krát
Bei den Zuchtformen
P. scalare der Gruppen
5. - gefleckt und
6. - marmoriert sollen sich die Flecken bzw. die Marmorierung markant von der Körperfläche abheben. Gefleckte Fische – Leoparden dürfen keine deutlichen Streifen (Zebramuster) haben, sondern ein klar ersichtliches Fleckenmuster. Die Flecken sollten eine möglichst runde Form haben, können sich berühren, dürfen aber nicht in größere Flächen verlaufen. Die Flecke können auch an ihren Rändern mäßig „verlaufen“ sein. Die marmorierten Skalare können eine Marmorierung beider Farbcharakteristiken haben. Helle Formen (ab 50% heller Körperoberfläche) können einen unterschiedlichen Anteil einer kleinen marmorierten Zeichnung bis zu einzelne Flecken haben, wie es bei einigen Koi Formen ist, dunkle Formen haben im Gegensatz dazu eine weiße Marmorierung und das bis zu einem Anteil von Weiß von nur 5-10% auf schwarzem Untergrund.
Bei der Gruppe
7. - gepunktet handelt es sich um Typen der Zuchtforme
P. scalare, deren Seiten von größeren Flecken oder Mustern (Musterform, kalifornische Form) gezeichnet sind, wobei der Anteil der dunklen Musterflecken oder Flächen vom Schwanz an oft bis zu drei Viertel der Körperseiten beträgt, die Musterung muß nicht dunkel kontrastieren, sondern eher dunkel Silbergrau bis dunkelbraun sein. Die Seiten einiger Formen dieser Gruppe sind oft mit kleinen dunkelroten bis braunen Punkten (kalifornische und Jaguarform) übersät, wie es oft bei vielen Naturpopulationen vorkommt.
Fische aller hier genannten Formen und Arten können auch sog. zusätzliche Färbungen haben, was meistens eine bedeutende ästhetische Erscheinung darstellt. Bei einigen Formen, sowohl bei den Zuchtformen
P. scalare wie auch bei den Naturarten handelt es sich um verschiedenfarbige Stirnpartien (von klarem Gelb über Orange und Rot bis zu Goldbraun mit grünblauem oder verschiedenfarbigem Perlmuttglanz der Schuppen dieser Körperpartie). Bei vielen Zuchtformen wie auch Wildformen ist so eine dauerhafte Färbung auch direkt ein bestimmendes Zeichen der Formeneigenständigkeit.
Die Wildarten und Wildformen der Gattung
Pterophyllum haben oftmals ähnliche winzige Punktierungen wie schon im Absatz bei der Gruppe
7. – gepunktet angeführt. Einige Arten und Formen haben an den Körperseiten auch größere rosafarbene bis klar rote Flecken, die diesen Formen eigen sind und diese Formen bestimmen (siehe die bis jetzt bekannten Formen
P. scalare "Red Spotted I", "Red Spotted II" und
P. sp. "Rio Nanay", und andere).
Auge / Kiemen + Kiemendeckel: Das Auge der Fische der Gattung
Pterophyllum soll rund sein, rein, klar und ohne irgendeine Trübung. An der Kopfpartie des Fisches sollen die Augen symmetrisch angeordnet und harmonisch in das Relief des Kopfes eingelassen sein. Sie dürfen nicht auf einer Seite versunken und auf der anderen aufgestülpt sein. Bei ausgewachsenen Fischen der Art scalare bewegt sich die Größe der Augen zwischen 5 – 8 mm, die Augen der
P. scalare sind klar rot auf dem Großteil der Augenfläche, mindestens aber auf der Hälfte. Bei ausgewachsenen Fischen der Art
leopoldi sind die Augen klar gelb bis ockerfarben orangebräunlich. Für die Färbung der Augenfläche gilt das gleiche Verhältnis wie bei der Art
scalare. Bei der Art bzw. den Fischen des Types altum sind die Augen wie silbergrau bis braun spiegelnd gefärbt. Das Auge kann einen bis zwei große himbeerförmige dunkelrote Flecken haben, aber maximal bis zu zwei Drittel des Auges.
Kiemendeckel. Die Fische können einen klassischen Kiemendeckel mit einem Gehalt von Perlmutpigmenten haben oder durchscheinend bis fast durchsichtig sein ("Red Wedge"), bei dem die Kiemen klar rot durchschimmern. Hier ist es für die Harmonie des Exemplares wichtig, daß alles in einer bestimmten Übereinstimmung ist, d.h. beide Kiemendeckel in dieser Richtung gleichen Charakters sind. Die Kiemendeckel dürfen nicht deformiert sein oder sogar bei dem Ausstellungsexemplar fehlen, sie dürfen nicht abstehen und nicht irgendwie beschädigt sein, dürfen nicht zurückgeblieben sein oder nicht über die Wurzeln der Brustflossen herausragen.
Vitalität: Die Bewertung der Vitalität ist eine subjektive gefühlsmäßige Ansicht jedes Preisrichters. Jeder Preisrichter sollte eine gebührende Belehrung über die Ideale einer jeden Form erhalten haben, um wenigstens Grundkenntnisse über die Vertreter der Gattung und deren Formen zu haben und auch die Fähigkeit zu besitzen, die Qualitätsmerkmale und Formen zu beurteilen. Bei der Beurteilung wird auf das Verhalten des Einzelnen wie auch der Gruppe von Einzelexemplaren berücksichtigt, die Harmonie der Bewegungen in Zusammenhang mit seinen Körperproportionen. Die Fische müssen einen gesunden Eindruck machen, gut genährte Exemplare dürfen allerdings nicht schwerfällig wirken.
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